Wohnungswechsel / Umzug

Sie planen einen Umzug?
Sie haben ein neues Wohnungsangebot
und wollen umziehen?

Wohnungswechsel / Umzug
Das ist zu beachten

Vor Unterzeichnen des neuen Mietvertrages sprechen Sie unbedingt mit uns. Stellen Sie vorher einen Antrag auf Zusicherung zu den Mietkosten und Umzugskosten. Sie erhalten dadurch Gewissheit über die künftige Kostenübernahme durch das Jobcenter Lörrach.

Umzugskosten und Mietkaution oder Genossenschaftsanteile erhalten Sie nur, wenn Sie rechtzeitig den Antrag auf Zusicherung gestellt haben und der Umzug erforderlich ist.

Wohnungswechsel / Umzug
Was wird bezahlt?

Umzugskosten
Es werden nur die unbedingt erforderlichen Kosten übernommen. Daher ist der Umzug grundsätzlich in Eigenleistung durchzuführen.

Fallen dennoch Kosten an, müssen Sie dies begründen. Benötigen Sie im Ausnahmefall (zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen) ein Umzugsunternehmen, benötigt das Jobcenter zur Prüfung der Angemessenheit der Umzugskosten Angebote von drei verschiedenen Firmen. Nutzen Sie das Angebot www.umzugsauktion.de.

Mietkaution
Die Mietkaution kann vom Jobcenter als Darlehen übernommen werden, wenn der Antrag vor Unterzeichnung des Mietvertrags gestellt wurde und der Umzug erforderlich ist.

Es wird jedoch geprüft, ob Sie die Kaution der bisherigen Wohnung verwenden können und ob Sie durch Ihr Schonvermögen die Kaution selbst bestreiten können.

Wird das Darlehen bewilligt, müssen Sie Ihren Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution an das Jobcenter abtreten.

Das Darlehen ist sofort zu tilgen und wird deshalb mit 5 % der Regelleistung aufgerechnet.

Beispiel: Regelleistung 563,00 EUR, somit monatliche Aufrechnung 28,15 EUR

Endet der Leistungsbezug, bevor das Darlehen vollständig getilgt ist, ist das Darlehen sofort gegenüber dem Jobcenter fällig. Wenn für Sie die vollständige Rückzahlung nicht sofort möglich ist, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Jobcenter in Verbindung.